Chairside oder BEB nach § 9 Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
In der zahnärztlichen Praxis gibt es häufig Verwirrung über den Unterschied zwischen Chairside-Leistungenund BEB-Leistungen, besonders im Zusammenhang mit § 9 GOZ, der Regelung zu Auslagen für zahnärztliche Leistungen. Hier eine kurze Übersicht:
Kurz und Knapp“ Was sind Chairside Leistungen“?
Chairside Leistungen, sind Leistungen die durch den Zahnarzt am Stuhl im Mund des Patienten erbracht werden und im Zusammenhang mit einem Werkstück stehen. Diese Leistungen werden nach GOZ, oder analog berechnet, soweit diese intraoral erbracht werden.
3 wichtige Hinweise zu BEB-Leistungen!
- Die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen, (kurz: Bundeseinheitliche Benennungsliste (BEB)) ist ein offizielles Fachverzeichnis zahntechnischer Leistungen, die durch den Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) entwickelt wurde.
- Dieses Fachverzeichnis wird für die Berechnung von Zahnersatz und ähnlichen Leistungen, vom Fremdlabor oder durch die Zahnarztpraxis für Leistungen im Eigenlabor zum Beispiel durch einen Techniker erbracht, berechnet.
- Erbringen Sie ohne Techniker, eine Leistung extraoral an einem Werkstück, so berechnen Sie diese über die BEB 97 mit einer vorhandenen Gebührennummer oder Sie legen hierfür eine neue Nummer an.
Sie erbringen eine Chairside Leistung?
Dann haben Sie ein Werkstück zu bearbeiten und je nachdem, ob Sie dies intraoral oder auch noch extraoral bearbeiten, berechnen Sie dieses nach GOZ und nach BEB als Chairside Leistung.
Was Sie dabei genau zu beachten haben, erkläre ich in diesem Beitrag der interessant ist für:
- Für kleine und große Zahnarztpraxen, ohne eigenen Techniker im Eigenlabor
- Für Zahnärzte die Ihre Auslagen für zahntechnische Leistungen geltend machen wollen.
- Die mehr wissen wollen über Chairside Leistungen
- Für Zahnärzte, die sich noch nicht ausreichend mit diesem Thema befasst haben.
- Für zahnärztliche Mitarbeiter/innen, die sich mit diesem Thema noch nicht ausreichend vertraut fühlen
Chairside Leistungen können von jedem Zahnarzt berechnet werden, der diese erbringt, auch unabhängig von einem eigenen Praxislabor.
Die Berechnung in diesen Fällen ist möglich!
Die Berechnung nach § 9 Auslagen zahntechnischer Leistungen trifft also immer bei privaten Leistungen zu, dies kann in folgenden Fällen der Fall sein:
• Privatpatient, der eine zahnersetzende oder andere zahntechnisch angefertigte Lösung erhält
• Kassenpatienten, die eine gleichartige Zahnersatzlösung erhalten
• Kassenpatienten, die eine andersartige Zahnersatzlösung erhalten
• Kassen- oder Privatpatienten, die funktionsanalytische Maßnahmen oder eine Schienentherapie erhalten
Ihre Tipps zur Erbringung und Abrechnung dieser Leistungen!
- Auf Zwischenschritte achten
- die Sie im Zusammenhang mit einer Zahnersatzversorgung erbringen,
- kleinste Arbeiten an den Werkstücken dokumentieren
- Klammer abtrennen außerhalb des Mundes? Ist nur in der reinen Regelversorgung eine Bema 106 = sk
- Die zusätzliche Hochglanz Politur
- Das xfach flicken des Provisoriums usw.
Kleine Übersicht einiger Leistungen, die Sie vielleicht noch nicht abrechnen: Prüfen Sie jetzt!
Individuelle Charakterisierung einer provisorischen Versorgung |
Desinfektion |
Zahnfarbenbestimmung |
Formteil aus Silikon für provisorische Versorgung |
Verbindungsstelle aus Kunststoff |
Bruch/Sprung aus Kunststoff |
Bisserhöhung provisorische Versorgung CAM/Provisorische Versorgung, Brückenglied |
aus Kunststoff |
Ausarbeiten und reinigen einer alten Krone, Brücke |
Entfernen von Zementresten aus Zahnersatz |
Umarbeiten eines konfektionierten Löffels zum individuellen/funktionellen Löffel |
Kronen/Retentionen aus Acetylgranulat |
Umarbeiten einer Prothese zum individuellen Löffel |
Keramik ätzen |
Keramik konditionieren |
Keramik silanisieren |
Jegliche Arbeiten am Zahnersatz, können sowohl aus der BEB herausgesucht als auch neu angelegt werden.
So berechnen und kalkulieren Sie Leistungen nach § 9 BEB
Weil für die Abrechnung einiges an Wissen und Vorbereitung notwendig ist, setzen sich nur wenige Praxen hiermit ausreichend auseinander und rechnen auch entsprechend angemessen ab. Damit Sie dieses kostbare Honorar nicht verschenken, gebe ich Ihnen hier alle erforderlichen Informationen an die Hand.
Kalkulationstabelle | Kosten anhand der BWA berechnen oder Ihren Steuerberater fragen | |
Kostenfaktor Praxisstunde | Zb. 350 € ggf. :2 für die ZFA | |
Arbeits- und Planzeit | Durchschnittswert ermitteln | |
Rüst- und Verteilzeit | Ca. 20% von der Planzeit | |
Materialkosten | Tatsächliche Kosten | |
Risiko und Gewinnzuschlag | 20-30% | |
Preis pro Stück | ||
Anzahl | ||
Gesamtpreis |
- Die Materialkosten sollten pro Fall berechnet und angegeben werden
Sie wollen eine Berechnungstabelle, oder die Berechnung für einzelne Leistungen durchspielen, dann kontaktieren Sie alexa@saphoerster.info
Eine Dienstleistung braucht einen Vertragspartner
Wenn Sie diese zahntechnische Leistung für Ihren Patienten erbringen, ist dieser Ihr Vertragspartner. Das bedeutet, dass Sie ihn mit einem Heil- und Kostenplan über die Kosten informieren müssen. Dies gilt immer dann, wenn der Betrag 1.000 € übersteigt. Es handelt sich grundsätzlich um eine Verlangens Leistung, da die BEB § 9 nur in Verbindung mit GOZ-Leistungen herangezogen werden kann. Hierzu brauchen Sie eine gleich- oder anders- artige Zahnersatz Versorgung oder eine Leistung, die über eine freie Vereinbarung nach §8 Abs. 7 BMV-Z mit dem Patienten vereinbart wird.
So vereinbaren Sie BEB-Leistungen mit Ihren Patienten
Die Sachkostenlisten der Versicherungen decken nicht immer alle Positionen Ihrer Abrechnung ab. Um sicherzustellen, dass Ihnen sämtliche erbrachten Leistungen vergütet und entstandene Kosten erstattet werden, sollten Sie dem Patienten vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan und eine Zahlungsvereinbarung vorlegen.
Kaum Erklärungsbedarf bei der Abrechnung
Da BEB-Leistungen über Ihren Eigenlaborbeleg abgerechnet werden, müssen Sie nicht großartig über Mehrkosten oder eine private Vereinbarung sprechen. Schließlich haben Sie Ihren Patienten auch noch nie die Preise von Abformmaterialien o. Ä. erklärt.
Sie brauchen auch keinen extra Heil- und Kostenplan, solange die Kosten 1.000 € nicht überschreiten. Es reicht aus, wenn Sie einen pauschalen Betrag im Eigenlabor angeben.
Das besagt § 9 der GOZ zu den Auslagen der zahntechnischen Leistung
• Unter 1.000 € ist kein Kostenvoranschlag erforderlich.
• Die Dokumentation der Leistungen und ggf. des Beratungsgesprächs findet im Karteiblatt statt.
• In Teil II des Heil- und Kostenplans für Gleich- und andersartige Versorgungen nehmen Sie folgenden Satz auf: „gemäß § 9 Abs. 2 GOZ wurde dem Zahlungspflichtigen ein Kostenvoranschlag der voraussichtlich entstehenden Material- und Laborkosten ausgehändigt. Auf Wunsch wird ein Kostenvoranschlag der zahntechnischen Leistungen ausgehändigt.“
Eine Erstattungspflicht deckt eventuell nicht alle Kosten ab!
Bei gesetzlich Versicherten mit Zusatzversicherung oder bei privat Versicherten mit Beihilfe und unterschiedlichem Versicherungsstatus sind diese Leistungen zwar erstattungsrelevant, aber die meisten Versicherungen richten sich nach einer Sachkostenliste. Sie gibt der Versicherung eine Auswahl von Leistungen, die der Erstattungspflicht unterliegen. Das bedeutet aber nur, dass es zu einem Differenzbetrag zwischen dieser Liste und den tatsächlichen entstandenen Kosten der BEB kommen kann.
Ihr Vergütungsanspruch bleibt bestehen
Auch wenn hier eine Erstattung seitens der Versicherung begrenzt ist, so bleibt Ihr Vergütungsanspruch dennoch bestehen. Um den Erstattungsanspruch im Vorfeld zu prüfen, kann der Versicherte vorab einen Heil- und Kostenplan zur Prüfung bei seiner Versicherung einreichen.

Jede Versicherung hat eine andere Sachkostenliste und die ist tatsächlich wirksam!
Die Wirksamkeit einer Sachkostenliste, also die Beschränkung der Kostenerstattung auf bestimmte Positionen, ist vom Bundesgerichtshof bestätigt worden (Az. : IV ZR 244/04 vom 18.01.2006). Das bedeutet aber, dass jede Versicherung eine eigene Liste hat und anhand dieser den Erstattungsanspruch begrenzt. Ihr Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt; das bestätigen diese Urteile:
• AG Düsseldorf vom 25.01.2000 Az.: 48 C 13977/99
• AG Köln vom 30.06.2003 Az.: 116 C 110/02
• LG Köln vom 29.09.2004 Az.: 23 S 42/04
BEB konkret – direkte Umsetzungshilfen für mehr Honorar!
Eigenlabor berechnen – wann unterliegen Sie der Steuerpflicht?
Nicht alle Zahnärzte unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Gerade in Bezug auf Laborleistungen ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen wie besteuert werden müssen. Damit Sie nicht Gefahr laufen, mehr Steuern zu bezahlen als nötig, zeige ich Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Medizinische Heilbehandlungen sind nicht umsatzsteuerpflichtig
Grundsätzlich sind medizinische Heilbehandlungen steuerbefreit. Hierzu zählen alle Diagnostik- und Behandlungsmaßnahmen sowie Maßnahmen, die den Zahnersatz und die Implantologie betreffen. Ebenso sind die dazugehörigen Abdrücke und Materialien von der Umsatzsteuer befreit, solange es sich nicht um rein ästhetische Leistungen wie Veneers und Bleaching handelt.
Alle rein ästhetischen und nicht heilungsbezogenen Behandlungen sind umsatzsteuerpflichtig und somit mit 19 % Mehrwertsteuer abzurechnen. Hierbei gibt es Differenzierungen. Wird beispielsweise ein Zahn im Zusammenhang mit einer Endo-Behandlung gebleicht, weil er sich farblich deutlich von den anderen Zähnen abhebt, so kann diese Behandlung über eine Analogposition unter einer Heilbehandlung abgerechnet werden. Auch wenn z. B. ein beruflich bedingtes psychologisches Problem mit einem optischen Makel durch ein Bleaching behoben wird, gilt dies als Heilbehandlung und kann daher ohne Umsatzsteuer berechnet werden. Die PZR hingegen ist immer als Heilbehandlung anzusehen und somit immer steuerbefreit.

Eigenlabor und Steuerpflicht
Von der Umsatzsteuerbefreiung ausgeschlossen sind explizit alle Leistungen, die im Labor, Eigenlabor der Zahnarztpraxis erbracht und herstellt wurden. Hierzu gehören Zahnprothesen und Kieferorthopädische Apparate. Die Formulierung Zahnprothese ist sehr weit gefasst und umfasst sowohl die Herstellung von Kronen und Cerec, als auch die Herstellung von individuellen Löffeln, individuellen Provisorien usw.
Alle im Eigenlabor der Zahnarztpraxis erbrachten zahnprothetischen Leistungen unterliegen mit 7 % der Umsatzsteuerpflicht. Hierzu gehören:
- CEREC
- Prothesen
- Brücken
- Kronen
- Individuell hergestellte Provisorien
- Modelle
- Bissschablonen
- Schienen
- Langzeitprovisorien
- Provisorien
- Tiefziehschienen
- Suprakonstruktionen
- Teleskoparabeiten
- Kieferorthopädische Apparaturen
Implantate gelten als Heilbehandlungen und sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Materialkosten werden 1:1 an den Patienten weiter berechnet.
Beachten Sie Folgendes bei einer Umsatzsteuerpflicht!
Wenn Sie mit dem Eigenlabor jährlich mehr als 22.000 € Umsatz machen und im Folgejahr über 50.000 €, müssen Sie bei den oben beschriebenen Leistungen eine Umsatzsteuer ausweisen. Zudem sind Sie dann berechtigt, einen Vorsteuerabzug zu tätigen.
Damit werden alle Umsatzsteuern, die Sie durch einen Kauf von Lizenzen, Laborgeräten, Materialien entrichtet haben, gegengerechnet. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist eine richtige Rechnungsstellung, die folgende Angaben enthalten muss:
Rechnungsangaben für Praxen mit Steuerpflicht
• Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
• Name und Anschrift des Rechnungsstellers (Praxis)
• Steuernummer der Praxis oder USt-ID-Nr.
• Fortlaufende Rechnungsnummer
• Erbringungsdatum
• Steuerbetrag und Steuersatz
Kleinunternehmerregelung: keine Umsatzsteuerpflicht
EDV Einrichtung:
Je nachdem ob Sie mit oder ohne Mehrwertsteuer berechnen, müssen Sie ihre EDV hierauf einstellen. Hierzu wird es in ihrem Programm die Möglichkeit geben ein Häkchen zu setzten, oder herauszunehmen. Gegebenenfalls sprechen Sie ihren Softwareanbieter hierauf an.
FAZIT: Prüfen Sie diese 3 Kriterien, damit Sie nicht zu viel oder aber zu wenig Steuern bezahlen und sich damit Ärger einhandeln:
• Sie nehmen mit Ihrem Eigenlabor weniger als 22.000 € ein: Dann weisen Sie gar keine Mehrwertsteuer aus, weder auf Bleaching und CEREC noch auf zahnprothetische Leistungen.
• Sie nehmen über Ihr Eigenlabor mehr als 22.000 € pro Jahr ein und im Folgejahr planen Sie mehr als 50.000 € :
Dann weisen Sie nur auf zahnprothetische Leistungen 7 % aus. Bei rein ästhetischen Leistungen wie Veneers, Bleaching und Wunschleistungen ohne Heilbedarf weisen Sie 19 % Mehrwertsteuer aus. In diesem Fall sind Sie automatisch vorsteuerabzugsberechtigt und können die Umsatzsteuer gegenrechnen.
• Für alle Heilbehandlungen gilt eine Befreiung von der Umsatzsteuer.
Neue Leistungen in der BEB anlegen!
Wenn Sie die Gebühren anhand einer BEB-Liste prüfen, werden Sie feststellen, dass einige der bereits genannten Gebühren darin nicht aufgeführt sind. Sie dürfen jedoch neue Gebühren in Ihrer EDV anlegen.
Die Gebühren sind gängig und werden auch von anderen Praxen herangezogen. Sollten Sie extraoral eine handwerkliche Tätigkeit vornehmen, die in der GOZ, GOÄ und der BEB nicht erfasst ist, müssen Sie die anfallende Gebühr neu anlegen.
So rechnen Sie im Praxisalltag konkret nach BEB ab
Findet die BEB-Berechnung in Ihrer Praxis auch nur eine begrenzte Anwendung? Dann liegt es wohl daran, dass Sie gar nicht so genau wissen, bei welchen Leistungen was genau abgerechnet werden kann. Damit Sie demnächst sicher nichts mehr verschenken, kommen Sie gern in meinen Onlinekurs.
Im Online-Kurs erhalten Sie
- Zuordnung von BEB-Leistungen zu den GOZ-Gebührenpositionen
- Zuordnung der Chairside-Leistungen zu den GOZ-Gebühren
- Checkliste, wann Sie welche BEB-Position abrechnen können
- Eine Zuordnung der BEB-Positionen zu den jeweiligen GOZ Gebühren Nummern
- Die Berechnungsgrundlage für die Preise
- Eine Anleitung für die Berechnung
- Schritt für Schritt Anleitung für die Organisation
- Den Textauszug für die Patientenvereinbarung und den Heil- und Kostenplan
- 7 Punkte die Sie bei der Rechnungslegung beachten müssen.
- BEB oder Analog, dass sollten Sie unbedingt wissen
- Weitere mögliche BEB Leistungen werden ausgehändigt.
Fazit:
Wenn Sie bisher auf diese Leistungen verzichtet haben, dann wird es höchste Zeit, sich diese kostbaren Honorare einzufahren.
Für Fragen und Unterstützung machen Sie einfach einen Online-Crash Mini Kurs bei Alexa oder buchen Sie einen Gesprächstermin bei Alexa!