Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Was verändert sich für Zahnärzte
Mit einer neuen Verordnung hat der europäische Gesetzgeber festgelegt, dass Dentalamalgam ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zur zahnärztlichen Behandlung in der Europäischen Union verwendet werden darf, es sei denn, der Zahnarzt erachtet dies aufgrund der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten für zwingend notwendig. Amalgamverbot: Anpassung der BEMA-Nr. 13 ab 1. Januar […]